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Aktuelle InformationAktionsbündnis "Sachsen-Anhalt-Wald" zur Begleitung der Forstverwaltungs- und Strukturreform im Land Sachsen-AnhaltPositionspapier vom 12.12.2000Das Schreiben an den Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt vom 29. September enthält folgende Formulierung: "Die bevorstehenden Struktur- und Aufgabenänderungen müssen daher folgendes berücksichti-gen: 1. Gewährleistung bürgerfreundlicher und waldeigentumsfreundlicher Forststrukturen,2. Erhalt der Einheitsforstverwaltung, 3. intensive Beratung, Betreuung und Förderung insbesondere des Privatwaldes und der forstli-chen Zusammenschlüsse, 4. Beratung, Betreuung und Förderung des Privatwaldes bei Forsteinrichtung, Forstplanung, 5. Erarbeitung von Nutzungsstrategien zur Sicherung des Holzabsatzes in allen Waldeigentums-formen, 6. sozialverträglichen Stellenabbau in der Landesforstverwaltung, 7. Stärkung mittelständischer Forstunternehmer, 8. intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Imagesteigerung und Lobbyarbeit für Forstleute und Forst-verwaltung im Hinblick auf die Leistungen für den Naturschutz." Im folgenden sind diese Grundforderungen näher erläutert. Die Erläuterungen dienen einer ein-heitlichen Meinungsbildung und einer gezielten Einflussnahme bei der Vorbereitung der Forst-strukturreform. 1./2. Es muss an der Einheitsforstverwaltung festgehalten werden. Es kann nur eine Zuständigkeit für die Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Beratung und auf Wunsch auch Betreuung des Nicht-staatswaldes, sowie für die hoheitliche Durchsetzung der den Wald betreffenden Rechtsnormen geben. Auf Grund der Vielfachzuständigkeit für Wald ist es zwingend notwendig, für den Bürger einen fachkompetenten Ansprechpartner für alle den Wald betreffenden Probleme zu erhalten. Gegenwärtig gibt es als Beispiel für Grundstücke mit Feld/Wald-Anteil folgende behördliche und fachliche Zuständigkeiten: Naturschutzverwaltung (z.B. NP Drömling, BR Mittlere Elbe, etc.), Naturschutzstation, Untere Naturschutzbehörde, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung, Staatliches Forstamt. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt hat ein ganzheitliches Konzept für Strukturänderungen in der Verwaltung zu erarbeiten. Dabei sind der Forstverwaltung die für den Wald notwendigen Kompetenzen einzuräumen. Es kann nicht Sinn sein, den unterschiedlichen Fachverwaltungen mit ausgebildeten Forstleuten die notwendige Kompetenz zu verschaffen, viel-mehr ist der Forstverwaltung die notwendige Aufgabenkonzentration zu übertragen. Bürgerfreund-liche Verwaltung heißt, für den Bürger so wenig wie möglich Zuständigkeiten zuzumutenn. Die vorgesehene Strukturreform hat unter Berücksichtigung dieses Grundprinzips auf allen Lei-tungsebenen zu erfolgen und muss auch andere Verwaltungsbereiche einbeziehen. Eine erneute Strukturreform ausschließlich auf der Ortsebene ist abzulehnen. 3. Beratung, Betreuung und Förderung des Privatwaldes und der forstlichen Zusammenschlüsse bedingt eine ortsnahe Forstverwaltung. Für die Förderung sind auf der Grundlage des EU-Rechts zeitnahe Landesrichtlinien zu erlassen. Diese müssen insbesondere die Aufwendungen der Wald-besitzer für die Gewährleistung der vielfältigen Waldfunktionen berücksichtigen. Eine unkompli-zierte und unbürokratische Zusammenarbeit mit der Forstbehörde ist notwendige Voraussetzung für eine entsprechende Unterstützung der Waldwirtschaft und Umsetzung der Förderrichtlinien besonders im Kleinprivatwald. 4. Das Landeswaldgesetz schreibt für den öffentlichen Wald die Erarbeitung periodischer und jähr-licher Betriebspläne vor. Auch im privaten Wald ist die Bewirtschaftung auf der Grundlage eines forstlichen Rahmenplanes zur Sicherung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von öffentlichem Interesse. Somit ist der Erhalt eines eigenständigen Dienstleistungszentrums zur Erhebung, Auswer-tung und Bereitstellung waldbezogener Grunddaten für alle Waldbesitzer und die Öffentlichkeit notwendig. Entsprechend ist Forsteinrichtung und Forstplanung auch im Privatwald in die öffentli-che Förderung einzubeziehen. 5. Durch das Land sind langfristige Nutzungsstrategien zu entwickeln, die auch im Privatwald einen kontinuierlichen Holzabsatz sichern helfen. Besonders der Kleinprivatwald ist auf Unterstützung beim Holzverkauf und auf mittelfristig beständige Strukturen des Holzmarktes angewiesen. Große Bedeutung dabei hat auch die Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten wie zum Beispiel den E-nergieholzmarkt. Solche Entwicklungen, die auf innovativen Technologien basieren, bedürfen zwingend auch der Unterstützung und der Förderung durch die öffentliche Hand. 6. Die gegenwärtige Zielgröße von 4,12 Waldarbeitern auf 1000 Hektar Waldfläche im Landes-wald basierend auf dem Landeswaldprogramm wird anerkannt. Es ist festzustellen, dass durch 500 Waldarbeiter im Landeswald die kompletten Aufgaben nicht zu erfüllen sind. Es ist daher sicherzu-stellen, dass mit dem Abbau der Arbeitskräfte zumindest ein Teil der freiwerdenden Gelder für Unternehmerleistungen zur Verfügung stehen. Sollte der Stellenabbau nicht mit der Aufstockung der Haushaltsmittel für Unternehmerleistungen einher gehen, ist die ordnungsgemäße Bewirt-schaftung das Landeswaldes auf mittelfristige Sicht nicht mehr gewährleistet. Die Forderung nach Realisierung zusätzlicher Einnahmen im Holzverkauf bedingt auch die anteili-ge Erhöhung der Haushaltsmittel für Unternehmerleistungen. 7. Gleichzeitig bewirkt die Aufstockung der Haushaltsmittel für den Unternehmereinsatz die Schaffung zusätzlicher Stellen bei mittelständigen Forstunternehmen. Die Unternehmer schaffen Stellen jedoch erst dann, wenn zumindest mittelfristig davon ausgegangen werden kann., dass das notwendige Arbeitspotential vorhanden ist. Hier sind private Forstbetriebe bereits wesentlich sta-biler und für Unternehmer berechenbarer als die Landesforstverwaltung. Unabdingbare Grundlage für ein stabiles Unternehmerpotential im Land sind berechenbare Ver-hältnisse auch bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes. 8. Der Wald spielt im öffentliche Interesse in Sachsen-Anhalt eine zunehmend geringer werdende Rolle. Gleichzeitig ist gegenüber dem Wald auch der allgemeine Werteverlust in der Gesellschaft deutlich spürbar. In Sachsen-Anhalt wir dieser Entwicklung gegenwärtig zu wenig entgegengesetzt. Andererseits wird jedoch nicht nur von Experten die wachsende Bedeutung des Rohstoffs Holz, sowie die größer werdende Bedeutung der anderen Waldfunktionen beschrieben. Die vom Gesetz vorgegebene Sozialfunktion des Waldes bedarf zukünftig zwingend einer Bewertung. Es existiert ein immenses Defizit an Kenntnissen und Informationen zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Umweltbildung muss zunehmend auch Waldnutzung einbeziehen. Das Verhältnis der Öffentlichkeit zum Stellenwert des Waldes und der Einstellung zur Waldnutzung wird zunehmend ungünstiger und belastet den Arbeitsmarkt "Wald" und den Absatzmarkt "Holz". Hier wird deutlich, dass der gesetzliche Auftrag zur Öffentlichkeitsarbeit, wie er im § 26 des Landeswaldgesetzes vor-geschrieben ist, längst nicht ausreichend erfüllt wird. Schlussfolgerung:Die umfangreichen Aufgaben, die die Landesforstverwaltung zu gewährleisten und zu erfüllen hat, müssen sich auch im Verwaltungsaufbau wiederspiegeln. Die Diskussionen aus Brandenburg und Mecklenburg/Vorpommern zeigen, dass ein Landesbetrieb und auch eine Anstalt öffentlichen Rechts diesen Anforderungen zur Zeit offensichtlich nicht ausreichend gerecht werden! Es ist zu prüfen, inwieweit die stark reformierte Verwaltung die gewünschten Anforderungen erfüllt. Es ist eine Analyse der wirklich hinderlichen und hemmenden Bedingungen zu erstellen. Auf deren Grundlage sind geänderte Organisationsformen hinsichtlich ihrer Eignung, die hinderlichen Bedin-gungen zu überwinden, zu überprüfen. Subsidiarität, Übertragung und Wahrnehmung von Ver-antwortung, Festlegung von Befugnisbereichen, Eigenständigkeit, Entscheidungsbereitschaft und Entscheidungswillen etc., sind nicht prinzipiell von der Verwaltungsstruktur abhängig. Hierzu er-warten wir Aussagen, bevor irreversible Strukturentscheidungen getroffen werden. Wir lehnen eine erneute Strukturreform ausschließlich auf der Ortsebene ab und fordern, diesbe-zügliche Überlegungen solange auszusetzen, wie eine Entscheidung über den Verwaltungsüberbau nicht gefallen ist. Wir fordern die Verbindung der Strukturreform auf der Ortsebene mit der ge-samtheitlichen Reform der Verwaltungsstruktur der Flächenverwaltung. Dabei ist nicht ausschließ-lich die Struktur der Landesforstverwaltung zu betrachten. Der vorgesehene Personalabbau sollte so erfolgen, dass er sich sozialverträglich in einem angemessenem Zeithorizont vollzieht. Zitat RIPKEN aus der Zeitschrift "Forst und Holz":Der Personalabbau könnte in den Landesforstverwaltungen erheblich abgeflacht werden, wenn es gelänge, mit spezieller Kompetenz die Wachstumsfelder Waldnaturschutz und Umweltbildung zu behalten und auszubauen. Dazu fordern wir die Erarbeitung umsetzbarer Konzepte und bieten jederzeit unserer Mitarbeit an. Bund Deutscher Forstleute, Landesverband Sachsen-Anhalt Roßbach, Vorsitzender Landesforstverein Sachsen-Anhalt e.V. Hlawatsch, Vorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Braun, Vorsitzender Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. Reher, Vorsitzender |
| E-mail: webmaster@bdf-lsa.de | Letzte Aktualisierung: 2001-02-28; BDF-GS Sachsen-Anhalt |