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NATIONALPARK HOCHHARZ erweitert

Am 17. Mai verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt das Nationalparkgesetz. Neben der Erweiterung des Nationalparks Hochharz auf ca. 8.900 ha enthält das Gesetz gegenüber der bisherig geltenden Verordnung von 1990 weitgehende Regelungen. Insbesondere wurden die Nationalparkwacht, die wissenschaftliche Beobachtung, die Umweltbildung und Erholung, eine Wegeplan, die Bildung von Nationalparkbeiräten als gesetzliche Aufgaben festgeschrieben. Die Befugnisse der Nationalparkverwaltung wurden erweitert.

Der bisher ca. 5.800 ha große Nationalpark Hochharz wurde um mehr als 3.000 ha erweitert und beinhaltet jetzt ca. 3,5 % der Waldfläche des Landes. Er umfasst neben den hochmontanen Waldgesellschaften unterhalb des Brockens nun auch hochproduktive montane, submontane und kolline Buchenwälder des Mittel- und Nordharzes.

Mit dem Nationalparkgesetz wurde eine jahrelanger Streit mit der Gemeinde Schierke am Brocken beigelegt. Durch die von der Gemeinde geforderte Herauslösung des Großen Winterbergs aus dem Nationalpark ist der Weg frei für den Bau einer Skipiste.

BDF-Landesvorstand


E-mail: webmaster@bdf-lsa.de Letzte Aktualisierung: 2001-07-05
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