NATIONALPARK HOCHHARZ erweitert
Am 17. Mai verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt das
Nationalparkgesetz. Neben der Erweiterung des Nationalparks
Hochharz auf ca. 8.900 ha enthält das Gesetz gegenüber
der bisherig geltenden Verordnung von 1990 weitgehende
Regelungen. Insbesondere wurden die Nationalparkwacht, die
wissenschaftliche Beobachtung, die Umweltbildung und Erholung,
eine Wegeplan, die Bildung von Nationalparkbeiräten als
gesetzliche Aufgaben festgeschrieben. Die Befugnisse der
Nationalparkverwaltung wurden erweitert.
Der bisher ca. 5.800 ha große Nationalpark Hochharz wurde
um mehr als 3.000 ha erweitert und beinhaltet jetzt ca. 3,5 % der
Waldfläche des Landes. Er umfasst neben den hochmontanen
Waldgesellschaften unterhalb des Brockens nun auch hochproduktive
montane, submontane und kolline Buchenwälder des Mittel- und
Nordharzes.
Mit dem Nationalparkgesetz wurde eine jahrelanger Streit mit der
Gemeinde Schierke am Brocken beigelegt. Durch die von der
Gemeinde geforderte Herauslösung des Großen
Winterbergs aus dem Nationalpark ist der Weg frei für den
Bau einer Skipiste.
BDF-Landesvorstand |
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