Verzicht auf den
Landeswald - finanzpolitisches Erfordernis
oder Kardinalfehler?
Das Problem:
Seit Oktober 2002 wurde die Absicht der Landesregierung bekannt,
Landeswald zu verkaufen, um die prekäre Haushaltslage zu
entlasten. Seitdem laufen die Verbände gegen dieses Vorhaben
Sturm. Mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 06.02.2003
steht fest, dass im Haushaltsjahr 2003 die Veräußerung
forstwirtschaftlicher Flächen und Immobilien in Höhe
von 14,5 Mio. Euro erfolgen wird, davon 2,0 Mio. durch Verkauf
von Splitterflächen und 10,00 Mio. aus weiteren
Verkäufen von Wald.
Obwohl sich die Landwirtschaftsministerin grundsätzlich zum
Landeswald bekennt, kann auch sie weitergehende Verkäufe
nicht ausschließen, zumal auch die FDP-Fraktion im Landtag
diese Verkäufe ausdrücklich befürwortet.
(Schreiben an das Aktionsbündnis)
Die Reaktion der Verbände:
In Sachsen Anhalt hat sich ein Aktionsbündnis gegen den
Verkauf von Landeswald gebildet. Diesem Aktionsbündnis
gehören neben dem Bund Deutscher Forstleute (BDF) der Bund
für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), der
Harzklub, die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der
Landesanglerverband (DAV), der Landesforstverein (LFV), der
Landesjagdverband (LJV), der Naturschutzbund Deutschland (NABU)
und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) an.
Das Aktionsbündnis vertritt über 110.000 Mitglieder
und ist in dieser Form einmalig. Mit einem 10 Punkte umfassenden
Positionspapier haben wir uns zunächst an den
Ministerpräsidenten, dann an alle Landtagsabgeordneten, die
Fraktionen, den Landesrechnungshof und an die Presse gewandt. In
einer Landespressekonferenz und einer Beratung mit den
Landtagsabgeordneten haben wir - d.h. jeder Verband - seine
spezifischen Argumente gegen den Verkauf substantiiert
vorgetragen.
Eine Flugblattaktion und eine Demonstration vor dem
Landtag mit über 250 Teilnehmern waren weitere
Aktivitäten gegen den Verkauf.
Die Argumentation der Verbände:
Wald unterliegt einer au-ßerordentlich hohen
Sozialpflichtigkeit und hat eine noch zunehmende
ökologische, wie eine wieder zunehmende ökonomische
Bedeutung. Grundlage für die Bewertung und Behandlung von
Wald bilden das Bundes- und das Landeswaldgesetz. Dokumentiert
wird dies insbesondere durch die gesetzliche Verpflichtung zur
nachhaltigen Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion
(§1 LWaldG).
Die hohe Sozialpflichtigkeit wird ebenfalls im Feld- und
Forstordnungsgesetz deutlich, das das freie Betretungsrecht, das
Befahren von Wald, das Reiten im Wald und sonstigen Gebrauch von
Wald regelt. Diesen besonderen Interessen der Allgemeinheit
trägt insbesondere der öffentliche Wald Rechnung. Zur
Gewährleistung werden dafür aus den Haushalten der
Kommunen und der Länder zusätzliche finanzielle Mittel
eingesetzt. Das Positionspapier der Verbände untersetzt
diese Argumentation in 10 Thesen (Interessenten können diese
zugesandt werden).
Es erscheint mir wichtig, auf die Gemeinwohlleistungen und die
Pflicht zur ökologischen Bewirtschaftung separat einzugehen
(Punkt 1 und 2 des Positionspapiers), weil sie nicht nur als
temporäre, sondern grundsätzliche Gründe zu
betrachten sind. Die Gemeinwohlleistungen des Landes
(Landeswaldgesetz § 22 (1, 2) können auf der jetzt noch
~ 30% betragenden Landeswaldfläche in ausreichendem
Maße erbracht werden. Dazu gehören unter anderem die
forstliche Forschung, die Ausweisung und fachliche Betreuung der
Naturwaldzellen, die Erhaltung von Genressourcen, die Vermittlung
praktischer Erkenntnisse für alle Eigentumsarten (Beratung
und Anleitung), die forstliche Aus- und Weiterbildung, das breite
Feld der Öffentlichkeitsarbeit, die Umwelterziehung mit den
Einrichtungen Jugendwaldheime, "Haus des Waldes",
Jugendwaldspiele, Waldschulen, Naturlehrpfade ...
Das Land braucht diese Fläche, um seine multifunktionalen
Aufgaben im Rahmen der anderen, bisher ausgewogenen
Eigentumsverhältnisse zu erfüllen.
Damit sind 2 Aussagen verbunden:
Der Zugang von Naturschutzflächen der BVVG ist zu
begrüßen, aber er ist kein gleichwertiger Ersatz
für die multifunktionalen Aufgaben des Landeswaldes. (Wir
wollen, abgesehen von Flächen, die eines besonderen Schutzes
bedürfen, keine grundsätzliche Trennung von reinem
Naturschutzwald einerseits und Hochleistungswirtschaftswald
andererseits, sondern einen Wald, der auch alle Belange des
Naturschutzes berücksichtigt.)
Das Aktionsbündnis ist ein grundsätzlicher
Befürworter des Privatwaldes in seinen jetzigen Dimensionen,
aber gegen den Verkauf des Landeswaldes - abgesehen von
Splitterflächen - der auch nicht im überwiegenden
Interesse des Privatwaldes liegt. Landeswald hat die
Verpflichtung zur ökologischen Bewirtschaftung des Waldes
auf der Grundlage der "Leitlinie Wald", die 1997 im breiten
Konsens mit allen gesellschaftlichen Kräften verabschiedet
wurde [Landeswaldgesetz § 22 (1)].
Dem Privatwald ist die Umsetzung der "Leitlinie Wald" lediglich
empfohlen.
Die Reaktionen der Entscheidungsträger:
Sie blieben - trotz unserer substantiiert vorgetragenen Argumente
- bei ihrer grundsätzlichen Position des Waldverkaufes,
obwohl im parlamentarischen Raum sehr differenzierte
Betrachtungen, aber leider zum Teil auch wenig Sachkenntnis zu
den Aufgaben des Landeswaldes erkennbar waren.
Irritiert (und zum Teil schockiert) waren die Teilnehmer des
Aktionsbündnisses allerdings, als der Landesforstchef
anlässlich einer Beratung, zu der die Ministerin eingeladen
hatte, die Wirksamkeit der "Leitlinie Wald" für den
Landeswald in Frage stellte und kaum Unterschiede zum Privatwald
erkennen wollte.
Meine Meinung:
Wenn sich der Landeswald in seiner Aufgabenstellung und
Vorbildwirkung nicht vom Privatwald unterscheiden würde,
hätten die Naturschutzverbände keinen Grund mehr,
für den Erhalt des Landeswaldes zu kämpfen. Ich
weiß und kann beurteilen, dass die Forstamtsleiter sowie der
überwiegende Anteil der Revierförster hoch motiviert
und gut ausgebildet der Vorbildwirkung des Landeswaldes und
seinen Gesamtaufgaben auf der Grundlage des LWaldG Rechnung
tragen.
Wenn die Landesforstverwaltung ihrerseits Defizite beklagt, dann
ist hier nicht bloße öffentliche Feststellung, sondern
Führungsverantwortung gefragt!
Die könnte unter anderem wie folgt wahrgenommen werden:
- Klarstellung, dass waldbauliche
Erfordernisse (auf der Grundlage von FE und Standortserkundung)
Vorrang vor Zielstellungen von gewünschten
Baumarten-Prozenten haben (letzteres bekannt auch als
Tonnenideologie)
- stärker betriebswirtschaftlich ausgerichtete
Kurskorrektur bei den Baumarten Ei und Ki (bereits beginnend bei
der Begründungsart)
- kontinuierliche, praxisbezogene Schulungen, vor allem der
Revierförster
- Herausgabe aktueller Pflegerichtlinien für die
Hauptbaumarten
- Nachdenken über eine Synthese des
Führungsinstrumentes Controlling und ideenreicher
Leistungsbewertung
Was wird das Aktionsbündnis weiter tun?
Der Landeswald gehört nicht nur unserer Generation, sondern
ebenso unseren Kindern und Enkeln. Auch für sie sollten wir
einen Generationenvertrag mit der Zukunft abschließen, wie
es auf dem 1. deutschen Waldgipfel beschlossen wurde.
Wir werden deshalb so lange im Waldbündnis mitwirken, bis
auch bei den Entscheidungsträgern die Abwägung zwischen
dem "Samenkörnchen der Haushaltskonsolidierung" und dem
"Landeswald, der die goldenen Früchte des Gemeinwohls
trägt" zu Gunsten der Erhaltung des Landeswaldes gereift
ist.
Manfred Lutscher
Sprecher des Aktionsbündnisses
und Dezernatsleiter Forstwirtschaft RP MD, im Ruhestand
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