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Sachsen-Anhalt

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Verzicht auf den Landeswald
- finanzpolitisches Erfordernis
oder Kardinalfehler?

Das Problem:
Seit Oktober 2002 wurde die Absicht der Landesregierung bekannt, Landeswald zu verkaufen, um die prekäre Haushaltslage zu entlasten. Seitdem laufen die Verbände gegen dieses Vorhaben Sturm.
Mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 06.02.2003 steht fest, dass im Haushaltsjahr 2003 die Veräußerung forstwirtschaftlicher Flächen und Immobilien in Höhe von 14,5 Mio. Euro erfolgen wird, davon 2,0 Mio. durch Verkauf von Splitterflächen und 10,00 Mio. aus weiteren Verkäufen von Wald.
Obwohl sich die Landwirtschaftsministerin grundsätzlich zum Landeswald bekennt, kann auch sie weitergehende Verkäufe nicht ausschließen, zumal auch die FDP-Fraktion im Landtag diese Verkäufe ausdrücklich befürwortet. (Schreiben an das Aktionsbündnis)

Die Reaktion der Verbände:
In Sachsen Anhalt hat sich ein Aktionsbündnis gegen den Verkauf von Landeswald gebildet. Diesem Aktionsbündnis gehören neben dem Bund Deutscher Forstleute (BDF) der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), der Harzklub, die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Landesanglerverband (DAV), der Landesforstverein (LFV), der Landesjagdverband (LJV), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) an.
Das Aktionsbündnis vertritt über 110.000 Mitglieder und ist in dieser Form einmalig. Mit einem 10 Punkte umfassenden Positionspapier haben wir uns zunächst an den Ministerpräsidenten, dann an alle Landtagsabgeordneten, die Fraktionen, den Landesrechnungshof und an die Presse gewandt. In einer Landespressekonferenz und einer Beratung mit den Landtagsabgeordneten haben wir - d.h. jeder Verband - seine spezifischen Argumente gegen den Verkauf substantiiert vorgetragen.
Eine Flugblattaktion und eine Demonstration vor dem Landtag mit über 250 Teilnehmern waren weitere Aktivitäten gegen den Verkauf.

Die Argumentation der Verbände:
Wald unterliegt einer au-ßerordentlich hohen Sozialpflichtigkeit und hat eine noch zunehmende ökologische, wie eine wieder zunehmende ökonomische Bedeutung. Grundlage für die Bewertung und Behandlung von Wald bilden das Bundes- und das Landeswaldgesetz. Dokumentiert wird dies insbesondere durch die gesetzliche Verpflichtung zur nachhaltigen Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion (§1 LWaldG).
Die hohe Sozialpflichtigkeit wird ebenfalls im Feld- und Forstordnungsgesetz deutlich, das das freie Betretungsrecht, das Befahren von Wald, das Reiten im Wald und sonstigen Gebrauch von Wald regelt. Diesen besonderen Interessen der Allgemeinheit trägt insbesondere der öffentliche Wald Rechnung. Zur Gewährleistung werden dafür aus den Haushalten der Kommunen und der Länder zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt. Das Positionspapier der Verbände untersetzt diese Argumentation in 10 Thesen (Interessenten können diese zugesandt werden).
Es erscheint mir wichtig, auf die Gemeinwohlleistungen und die Pflicht zur ökologischen Bewirtschaftung separat einzugehen (Punkt 1 und 2 des Positionspapiers), weil sie nicht nur als temporäre, sondern grundsätzliche Gründe zu betrachten sind. Die Gemeinwohlleistungen des Landes (Landeswaldgesetz § 22 (1, 2) können auf der jetzt noch ~ 30% betragenden Landeswaldfläche in ausreichendem Maße erbracht werden. Dazu gehören unter anderem die forstliche Forschung, die Ausweisung und fachliche Betreuung der Naturwaldzellen, die Erhaltung von Genressourcen, die Vermittlung praktischer Erkenntnisse für alle Eigentumsarten (Beratung und Anleitung), die forstliche Aus- und Weiterbildung, das breite Feld der Öffentlichkeitsarbeit, die Umwelterziehung mit den Einrichtungen Jugendwaldheime, "Haus des Waldes", Jugendwaldspiele, Waldschulen, Naturlehrpfade ...
Das Land braucht diese Fläche, um seine multifunktionalen Aufgaben im Rahmen der anderen, bisher ausgewogenen Eigentumsverhältnisse zu erfüllen.

Damit sind 2 Aussagen verbunden:
Der Zugang von Naturschutzflächen der BVVG ist zu begrüßen, aber er ist kein gleichwertiger Ersatz für die multifunktionalen Aufgaben des Landeswaldes. (Wir wollen, abgesehen von Flächen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, keine grundsätzliche Trennung von reinem Naturschutzwald einerseits und Hochleistungswirtschaftswald andererseits, sondern einen Wald, der auch alle Belange des Naturschutzes berücksichtigt.)
Das Aktionsbündnis ist ein grundsätzlicher Befürworter des Privatwaldes in seinen jetzigen Dimensionen, aber gegen den Verkauf des Landeswaldes - abgesehen von Splitterflächen - der auch nicht im überwiegenden Interesse des Privatwaldes liegt. Landeswald hat die Verpflichtung zur ökologischen Bewirtschaftung des Waldes auf der Grundlage der "Leitlinie Wald", die 1997 im breiten Konsens mit allen gesellschaftlichen Kräften verabschiedet wurde [Landeswaldgesetz § 22 (1)].
Dem Privatwald ist die Umsetzung der "Leitlinie Wald" lediglich empfohlen.

Die Reaktionen der Entscheidungsträger:
Sie blieben - trotz unserer substantiiert vorgetragenen Argumente - bei ihrer grundsätzlichen Position des Waldverkaufes, obwohl im parlamentarischen Raum sehr differenzierte Betrachtungen, aber leider zum Teil auch wenig Sachkenntnis zu den Aufgaben des Landeswaldes erkennbar waren.
Irritiert (und zum Teil schockiert) waren die Teilnehmer des Aktionsbündnisses allerdings, als der Landesforstchef anlässlich einer Beratung, zu der die Ministerin eingeladen hatte, die Wirksamkeit der "Leitlinie Wald" für den Landeswald in Frage stellte und kaum Unterschiede zum Privatwald erkennen wollte.

Meine Meinung:
Wenn sich der Landeswald in seiner Aufgabenstellung und Vorbildwirkung nicht vom Privatwald unterscheiden würde, hätten die Naturschutzverbände keinen Grund mehr, für den Erhalt des Landeswaldes zu kämpfen. Ich weiß und kann beurteilen, dass die Forstamtsleiter sowie der überwiegende Anteil der Revierförster hoch motiviert und gut ausgebildet der Vorbildwirkung des Landeswaldes und seinen Gesamtaufgaben auf der Grundlage des LWaldG Rechnung tragen.
Wenn die Landesforstverwaltung ihrerseits Defizite beklagt, dann ist hier nicht bloße öffentliche Feststellung, sondern Führungsverantwortung gefragt!
Die könnte unter anderem wie folgt wahrgenommen werden:

  • Klarstellung, dass waldbauliche Erfordernisse (auf der Grundlage von FE und Standortserkundung) Vorrang vor Zielstellungen von gewünschten Baumarten-Prozenten haben (letzteres bekannt auch als Tonnenideologie)
  • stärker betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kurskorrektur bei den Baumarten Ei und Ki (bereits beginnend bei der Begründungsart)
  • kontinuierliche, praxisbezogene Schulungen, vor allem der Revierförster
  • Herausgabe aktueller Pflegerichtlinien für die Hauptbaumarten
  • Nachdenken über eine Synthese des Führungsinstrumentes Controlling und ideenreicher Leistungsbewertung

Was wird das Aktionsbündnis weiter tun?
Der Landeswald gehört nicht nur unserer Generation, sondern ebenso unseren Kindern und Enkeln. Auch für sie sollten wir einen Generationenvertrag mit der Zukunft abschließen, wie es auf dem 1. deutschen Waldgipfel beschlossen wurde.
Wir werden deshalb so lange im Waldbündnis mitwirken, bis auch bei den Entscheidungsträgern die Abwägung zwischen dem "Samenkörnchen der Haushaltskonsolidierung" und dem "Landeswald, der die goldenen Früchte des Gemeinwohls trägt" zu Gunsten der Erhaltung des Landeswaldes gereift ist.

Manfred Lutscher
Sprecher des Aktionsbündnisses
und Dezernatsleiter Forstwirtschaft RP MD, im Ruhestand


E-mail: webmaster@bdf-lsa.de Letzte Aktualisierung: 2003-Juni-03
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