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Sachsen-Anhalt

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Forststrukturreform auf Ortsebene

Anmerkungen zum Diskussionsstand Ende Juli 2001
In der Beratung der Lenkungsgruppe Forststrukturreform, in der u. a. auch der BDF vertreten ist, wurde bereits im Mai 2001 zu wichtigen Eckpunkten der Struktur auf Ortsebene Übereinstimmung erzielt. So u. a.:

- Reduzierung der Anzahl der Forstämter von derzeit 42 auf mindestens 28.

Damit wird erst einmal der Forderung aus dem 2. Vorschaltgesetz zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung, die Anzahl der unteren Landesbehörden um mindestens ein Drittel zu reduzieren, entsprochen.

Derzeit wird aber bereits über eine Anzahl der Forstämter in Sachsen-Anhalt von 22 - 24 diskutiert. Seitens des BDF wird auch eine geringere Zahl als 28 mitgetragen. Zwingend ist jedoch, dass regionale Unterschiede wie z. B. Eigentumsverhältnisse, Streulagen oder Baumartenverteilungen in der Differenzierung der Forstamtsgrößen ihren Niederschlag finden. Gleichmacherei und Streben nach Obergrenzen wären Fehl am Platz.

- Grenzen der Regierungsbezirke spielen bei der Neugestaltung der Forstämter keine Rolle mehr, Planungsregionsgrenzen sollen jedoch beachtet werden.

Da ab 01.01.2005 Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt nicht mehr existieren werden, ist die Nichtbeachtung deren Grenzen nur logisch. Weil aber die Regierungsbezirksgrenzen, bis auf eine Ausnahme im Landkreis Sangerhausen, mit Planungsregionsgrenzen identisch sind, gehen mit dem 2. Teil dieses Eckpunktes auch forstlich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten für Forstamtsgrenzen teilweise verloren.

Der BDF begrüßt deshalb ausdrücklich das Einräumen von Ausnahmen, wie z. B. nach dem derzeitigen Diskussionsstand im Raum Halle-Bitterfeld erkennbar.

- Entmischung auf Revierebene nach Eigentumsart, Schaffung von möglichst eigentumsreinen Revieren - Ausnahmen sollen nur dort zugelassen werden, wo eine Entmischung absolut nicht sinnvoll ist.

Nach offizieller Lesart soll diese Entmischung der Rationalisierung dienen und zur Motivationssteigerung beitragen. Nun wäre es schon ein verblüffender Rationalisierungseffekt für die Forstverwaltung, wenn zukünftig in einem Waldgebiet aufgrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse zwei Förster anstatt nur einem agieren.

Hintergrund der Forderung nach eigentumsreinen Revieren steht u. a. die Argumentation, dass in gemischten Revieren auf Landeswaldflächen möglicherweise sogar zuviel des guten getan würde. Sollte dies im Einzelfall zum Problem werden, könnte durchaus auch eine Regelung der Umbesetzung gefunden werden.

Möglichkeiten zur Bildung von eigentumsreinen Revieren über die sowieso schon vorhandenen hinaus, werden auch vom BDF mitgetragen. Die Grenzen des "absolut nicht sinnvollen" sollten hierbei in Waldgebieten mit starker Eigentumssplittung und in Streulagen liegen.

- Keine starre Vorgabe der Leitungsspanne Revier-Forstamt; bis zu 10 Revieren je Forstamt vertretbar.

Der BDF unterstützt dabei das konzipierte Herangehen, dass der konkrete Neuzuschnitt der Reviere erst im Verlaufe des Jahres 2002 in maßgeblicher Verantwortung der künftigen Forstamtsleiter festgelegt werden soll.

Sie sind ja letzten Endes auch für die Effizienz des Forstamtes im Ganzen verantwortlich.

Im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Diskussion zur Anzahl und damit Größe der Forstämter kann man sich allerdings dem Eindruck nicht erwehren, dass in einigen Bereichen dieser abgestimmte Grundsatz mit "mindestens 10 Revieren" interpretiert wurde.

Bereits von Anbeginn der Strukturdiskussionen wurde vom Chef der Landesforstverwaltung, Herrn Peter Wenzel, immer wieder betont, dass es zum Einheitsforstamt derzeit in Sachsen-Anhalt keine Alternative gibt. Das Staatliche Forstamt soll also auch zukünftig Forstbehörde bleiben.

Dieser Grundsatz wird vom BDF nachdrücklich unterstützt. An dieser Stelle sei an die anlässlich der Veranstaltung zum 10-jährigen Bestehen des BDF Sachsen-Anhalt am 17. Juni 2000 herausgegebene "Garitzer Erklärung" erinnert, in der weitergehend der Erhalt der Einheitsforstverwaltung gefordert wird:

"Das Einheitsforstamt hat sich in Sachsen-Anhalt als bürgernahe Forstbehörde und Ansprechpartner für alle Wald und Forstwirtschaft betreffenden Fragen bewährt und besitzt hohe Akzeptanz. Erfahrungen aus eigenem forstwirtschaftlichen Handeln und genaue Kenntnis regionaler Verhältnisse, bewirken eine fachkundige Beratung und Betreuung und führen zu fachlich fundierten Verwaltungsentscheidungen. Andererseits führen Kenntnisse aus forsthoheitlichem handeln zu positiven Effekten in der Beratung und Betreuung sowie auch in der eigenen forstbetrieblichen Tätigkeit ..."

Ulrich Mette, BDF-Landesvorstand


E-mail: webmaster@bdf-lsa.de Letzte Aktualisierung: 2001-08-06
BDF-GS Sachsen-Anhalt