Forststrukturreform auf Ortsebene
Anmerkungen zum Diskussionsstand Ende Juli 2001
In der Beratung der Lenkungsgruppe Forststrukturreform, in der u.
a. auch der BDF vertreten ist, wurde bereits im Mai 2001 zu
wichtigen Eckpunkten der Struktur auf Ortsebene
Übereinstimmung erzielt. So u. a.:
- Reduzierung der Anzahl der Forstämter von derzeit
42 auf mindestens 28.
Damit wird erst einmal der Forderung aus dem 2.
Vorschaltgesetz zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung,
die Anzahl der unteren Landesbehörden um mindestens ein
Drittel zu reduzieren, entsprochen.
Derzeit wird aber bereits über eine Anzahl der
Forstämter in Sachsen-Anhalt von 22 - 24 diskutiert.
Seitens des BDF wird auch eine geringere Zahl
als 28 mitgetragen. Zwingend ist jedoch, dass regionale
Unterschiede wie z. B. Eigentumsverhältnisse, Streulagen
oder Baumartenverteilungen in der Differenzierung der
Forstamtsgrößen ihren Niederschlag finden.
Gleichmacherei und Streben nach Obergrenzen wären Fehl am
Platz.
- Grenzen der Regierungsbezirke spielen bei der
Neugestaltung der Forstämter keine Rolle mehr,
Planungsregionsgrenzen sollen jedoch beachtet werden.
Da ab 01.01.2005 Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt nicht mehr
existieren werden, ist die Nichtbeachtung deren Grenzen nur
logisch. Weil aber die Regierungsbezirksgrenzen, bis auf eine
Ausnahme im Landkreis Sangerhausen, mit Planungsregionsgrenzen
identisch sind, gehen mit dem 2. Teil dieses Eckpunktes auch
forstlich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten für
Forstamtsgrenzen teilweise verloren.
Der BDF begrüßt deshalb ausdrücklich das
Einräumen von Ausnahmen, wie z. B. nach dem derzeitigen
Diskussionsstand im Raum Halle-Bitterfeld erkennbar.
- Entmischung auf Revierebene nach Eigentumsart, Schaffung
von möglichst eigentumsreinen Revieren - Ausnahmen sollen nur
dort zugelassen werden, wo eine Entmischung absolut nicht sinnvoll
ist.
Nach offizieller Lesart soll diese Entmischung der
Rationalisierung dienen und zur Motivationssteigerung beitragen.
Nun wäre es schon ein verblüffender
Rationalisierungseffekt für die
Forstverwaltung, wenn zukünftig in einem Waldgebiet aufgrund
unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse zwei Förster
anstatt nur einem agieren.
Hintergrund der Forderung nach
eigentumsreinen Revieren steht u. a. die Argumentation, dass in
gemischten Revieren auf Landeswaldflächen
möglicherweise sogar zuviel des guten getan würde.
Sollte dies im Einzelfall zum Problem werden, könnte
durchaus auch eine Regelung der Umbesetzung gefunden werden.
Möglichkeiten zur Bildung von eigentumsreinen Revieren
über die sowieso schon vorhandenen hinaus, werden auch vom
BDF mitgetragen. Die Grenzen des "absolut nicht sinnvollen"
sollten hierbei in Waldgebieten mit starker Eigentumssplittung
und in Streulagen liegen.
- Keine starre Vorgabe der Leitungsspanne Revier-Forstamt;
bis zu 10 Revieren je Forstamt vertretbar.
Der BDF unterstützt dabei das konzipierte
Herangehen, dass der konkrete Neuzuschnitt der Reviere erst im
Verlaufe des Jahres 2002 in maßgeblicher Verantwortung der
künftigen Forstamtsleiter festgelegt werden soll.
Sie sind
ja letzten Endes auch für die Effizienz des Forstamtes im
Ganzen verantwortlich. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand der
Diskussion zur Anzahl und damit Größe der
Forstämter kann man sich allerdings dem Eindruck nicht
erwehren, dass in einigen Bereichen dieser abgestimmte Grundsatz
mit "mindestens 10 Revieren" interpretiert wurde.
Bereits von Anbeginn der Strukturdiskussionen wurde vom Chef der
Landesforstverwaltung, Herrn Peter Wenzel, immer wieder betont,
dass es zum Einheitsforstamt derzeit in Sachsen-Anhalt keine
Alternative gibt. Das Staatliche Forstamt soll also auch
zukünftig Forstbehörde bleiben.
Dieser Grundsatz wird vom BDF nachdrücklich
unterstützt. An dieser Stelle sei
an die anlässlich der Veranstaltung zum 10-jährigen
Bestehen des BDF Sachsen-Anhalt am 17. Juni 2000 herausgegebene
"Garitzer Erklärung" erinnert, in der weitergehend der
Erhalt der Einheitsforstverwaltung gefordert wird:
"Das Einheitsforstamt hat sich in Sachsen-Anhalt als bürgernahe
Forstbehörde und Ansprechpartner für alle Wald und
Forstwirtschaft betreffenden Fragen bewährt und besitzt hohe
Akzeptanz. Erfahrungen aus eigenem forstwirtschaftlichen Handeln
und genaue Kenntnis regionaler Verhältnisse, bewirken eine
fachkundige Beratung und Betreuung und führen zu fachlich
fundierten Verwaltungsentscheidungen. Andererseits führen
Kenntnisse aus forsthoheitlichem handeln zu positiven Effekten in
der Beratung und Betreuung sowie auch in der eigenen
forstbetrieblichen Tätigkeit ..."
Ulrich Mette, BDF-Landesvorstand |