Vertreter des BDF Landesvorstands beim Aufbauleiter des
Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt
Am 28.11.2001 kamen Vertreter des BDF Landesvorstandes mit
dem Aufbauleiter des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Herrn
Dr. Streletzki in Magdeburg zu einem Meinungsaustausch
zusammen.
Hauptschwerpunkte der Gesprächsrunde waren der Stand des
Aufbaus des zum 1.1.2002 neu zu bildenden Landesforstbetriebes,
die Umsetzung der Forststrukturreform und das Verfahren bei der
Besetzung der neuen und verbleibenden Dienstposten bzw.
Planstellen in der Landesforstverwaltung.
Der Aufbau des Landesforstbetriebes wird geleitet durch eine
Lenkungsgruppe unter der Leitung von Frau Staatssekretärin
Gäde-Butzlaff. Zwei von ihr berufene Arbeitsgruppen befassen
sich mit der Struktur und der Betriebswirtschaft des
Landesforstbetriebes und mit der Erarbeitung von Vorschlägen
für die Neugestaltung der Dezernate Forstwirtschaft in den
Bezirksregierungen und dem Zuschnitt bzw. Ausstattung der neu zu
bildenden Forstämter. Herr Dr. Streletzki führte aus,
dass der Betriebssitz des Landesforstbetriebes in Wanzleben erst
zum 1.4.2002 bezugsfertig sein wird. Bis dahin verbleibt der
Betriebssitz im Ministerium MRLU. Der zukünftige LHO-Betrieb
untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des MRLU. Nach dem
Betriebsleiter mit dem ihm unterstehenden Controlling ist eine
Untergliederung in 4 Abteilungen vorgesehen. Der Personalbedarf
für die noch zu besetzenden Stellen in der Betriebsleitung
liegt etwa bei 51 Beschäftigten. Für die Aufbauphase
des Betriebes wurden Bedienstete kommissarisch in den Abteilungen
eingesetzt. Für den Monat Januar 2002 ist die Ausschreibung
der Abteilungsleiterstellen in der Betriebsleitung und der
Dienstposten der Forstamtsleitung vorgesehen.
Die Vertreter des BDF brachten klar zum Ausdruck, das allen
Beschäftigten die Möglichkeit offen stehen muss, sich
für jedes Amt zu bewerben. Die Entscheidung der Auswahl der
Beschäftigten für die ausgeschriebenen Dienstposten
bedarf in jedem Falle einer Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
Der BDF steht für seine Mitglieder ein und gewährt in
begründeten Fällen Rechtsbeistand. Der BDF spricht sich
entschieden gegen ein alleiniges Auswahlverfahren der Bewerber
durch ein Assessment-Center aus. Herr Dr. Streletzki stimmte der
Meinung der BDF Vertreter zu, dass weitere objektive Kriterien
wie die Beurteilungen und die sozialen Belange für eine
Auswahl herangezogen werden müssen. Bemängelt wurde
seitens des BDF die noch sehr unklare Aussage zur Besetzung der
Stellen des gehobenen Dienstes und der Verwaltungsangestellten.
Der BDF forderte Herrn Dr. Streletzki auf, möglichst bald
Vorstellungen über das Prozedere für die Umsetzung
dieses Personenkreises als Information an die betroffenen
Bediensteten zu geben.
Der Neuzuschnitt der Reviere mit einer geplanten Reduzierung
von 320 auf 210 Reviere ist nach dem 1.4.2002 vorgesehen. Die
Neustruktur soll dann zum 1.1.2003 wirksam werden. Die Forderung
des BDF nach einem Einstellungskorridor für
Mitarbeiter/innen in allen Verwaltungsebenen wurde von Herrn Dr.
Streletzki ebenfalls als notwendig erachtet, allerdings bedarf es
der Sicherstellung der notwendigen Haushaltsmittel und des
Nachweises eines objektiven Bedarfs. Am Ende des Gespräches
betonte Herr Dr. Streletzki nochmals, dass es bei der Umsetzung
der vor uns stehenden Struktur- und Verwaltungsreform keine
Kündigungen im Angestelltenbereich geben wird.
Überhänge können durch Sonderfunktionen bzw.
Sonderaufgaben abgefedert werden.
Landesvorstand - Karsten Fügner |